Bei Neubauten erfolgt die Erdung meistens in Form einer sogenannten Fundamenterdung. Dafür werden Stahlprofile oder –seile ringförmig mit ins Betonfundament gegossen und mit Anschlusspunkten für die Erdungsleitung der elektrischen Hausinstallation versehen.
Ist eine Erdung Pflicht?
Elektroanlagen in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus müssen grundsätzlich geerdet werden. Der Begriff Erdung ist dabei eng mit dem Begriff Potentialausgleich verbunden. Beide Begriffe beschreiben elektrotechnische Schutzmaßnahmen gegen Funktionsausfall, gegen elektrischen Schlag oder auch gegen Blitzschlag.