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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Architekten-, Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungsleistungen von Axel Maisenhelder, soweit sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch eine beiderseitige Vereinbarung in Textform oder durch ausdrückliche Annahme eines Angebots zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag, dem Angebot und den dort bezeichneten Unterlagen. Darstellungen auf dieser Website sind unverbindliche Informationen und noch kein Vertragsangebot.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er informiert unverzüglich über Änderungen von Vorgaben, Grundstücks- oder Bestandsverhältnissen. Folgen verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung werden bei Terminen und Aufwand angemessen berücksichtigt.

4. Vergütung und Nebenkosten

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und, soweit anwendbar, nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Nebenkosten, besondere Leistungen und Leistungen Dritter werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist. Rechnungen sind zu den im Vertrag genannten Bedingungen fällig.

5. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen sollen vor ihrer Ausführung in Textform abgestimmt werden. Soweit Änderungen zu Mehr- oder Minderaufwand führen, werden Vergütung und Termine angemessen angepasst. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben unberührt.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungen, behördlicher Verfahren, höherer Gewalt oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Ausführungszeiten angemessen.

7. Abnahme und Mängel

Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Festgestellte Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben und dem Auftragnehmer in angemessener Weise Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

8. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im individuellen Vertrag zulässig getroffenen Vereinbarungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

Pläne, Zeichnungen, Modelle, Berechnungen, Visualisierungen und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich geschützt sein. Nutzungsrechte werden in dem Umfang eingeräumt, der für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist. Änderungen, Mehrfachnutzung oder Weitergabe bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom Vertragszweck umfasst oder gesetzlich zulässig sind.

10. Kündigung

Für Kündigung, Vergütung erbrachter Leistungen und weitere Kündigungsfolgen gelten der individuelle Vertrag und die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig und im individuellen Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Wichtiger Hinweis: AGB müssen zum konkreten Geschäftsmodell, Leistungsbild und Kundenkreis passen. Diese Fassung ist eine allgemeine Vorlage und sollte vor ihrer Verwendung als Vertragsbestandteil anwaltlich geprüft werden.

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